Landtagswahl Brandenburg 2024

Am 22.09.2024 findet im Land Brandenburg die Wahl des 8. Landtages statt.

Allgemeine Informationen zur Landtagswahl in Brandenburg finden Sie hier.


Online-Beantragung eines Wahlscheines / Briefwahlunterlagen

Hier können Sie ab dem 19. August 2024 einen Wahlschein mit Briefzustellung für die Wahl zum Landtag Brandenburg beantragen.

Der Wahlschein kann auch schriftlich oder mündlich, persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei der Wahlbehörde (Gemeinde Schorfheide, Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide) beantragt werden. Anträge per Telefon sind unzulässig.

Die Schriftform gilt auch durch Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt, wenn der Antrag auch den Tag der Geburt der antragstellenden Person enthält.

Um einen Wahlschein zu beantragen, bitte hier klicken.

Die Unterlagen für die Briefwahl werden Ihnen dann zugesendet, sobald die Stimmzettel und notwendigen Formulare in der Wahlbehörde eingetroffen sind.


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die Absicherung und Durchführung der Wahlen werden wieder ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Besetzung der Wahllokale gesucht.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit am Wahlsonntag wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Dieses beträgt in der Gemeinde Schorfheide für die Vorsitzenden der Wahlvorstände jeweils 50 Euro sowie für alle weiteren Mitglieder der Wahlvorstände jeweils 40 Euro.

Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit am 22. September 2024 interessiert, kann sich ab sofort im Wahlbüro der Gemeindeverwaltung in Finowfurt, Erzbergerplatz 1, melden.

Die Kontaktaufnahme ist auch auf folgenden Wegen möglich:

  • E-Mail: wahlen@gemeinde-schorfheide.de
  • Telefon: 03335/4534-13 oder 03335/4534-15
  • Fax: 03335/4534-35

Um in einen der Wahlvorstände berufen werden zu können, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jeder werden, der wahlberechtigt ist. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie ihre Vertrauenspersonen dürfen nicht in einem Wahlvorstand arbeiten.

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten im Vorfeld beziehungsweise am Wahltag eine Schulung und Einweisung in ihre Aufgaben.

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