Beschreibung
Eine An- bzw. Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung geschehen. Ziehen Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in die Wohnung ein, ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung der/die Minderjährige einzieht. Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- alle Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, usw.)
- Geburts- bzw. Eheurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung bei Anmeldung (siehe Formular)
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Carmen Gatz
E-Mail: meldebehoerde@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-50
Frau Katrin Ruf
E-Mail: meldebehoerde@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-41