An-, Ab- und Ummeldung in der Gemeinde

Beschreibung

Eine An- bzw. Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung geschehen. Ziehen Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in die Wohnung ein, ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung der/die Minderjährige einzieht. Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich.

Benötigte Unterlagen

-   alle Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, usw.)
-   Geburts- bzw. Eheurkunde
-   Wohnungsgeberbestätigung bei Anmeldung (siehe Formular)

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Carmen Gatz
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-50

Frau Katrin Ruf
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-41

Schlagzeilen



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