An-, Ab- und Ummeldung in der Gemeinde

Beschreibung

Eine An- bzw. Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung geschehen. Ziehen Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in die Wohnung ein, ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung der/die Minderjährige einzieht. Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich.

Benötigte Unterlagen

-   alle Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, usw.)
-   Geburts- bzw. Eheurkunde
-   Wohnungsgeberbestätigung bei Anmeldung (siehe Formular)

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Carmen Gatz
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-50

Frau Katrin Ruf
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-41

Schlagzeilen



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Brückentag in der Gemeindeverwaltung
 
Verwaltung in Finowfurt bleibt am Freitag, den 2. Mai 2025, geschlossen

Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schorfheide in Finowfurt, Erzbergerplatz 1, bleibt am Freitag, den 2. Mai 2025, geschlossen. Am Montag darauf sind die einzelnen Ämter wieder telefonisch zu erreichen. Nächster Sprechtag nach dem Schließtag ist Dienstag, der 6. Mai 2025.