Baumbeeinträchtigung/ -fällung - Antrag auf Genehmigung

Beschreibung

Bäume gelten als geschützte Landschaftsbestandteile, die nicht beseitigt, beschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden dürfen, wenn:
- sie einen Stammumfang von mind. 60 cm (Durchmesser 19 cm) haben
- sie als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme gepflanzt worden sind. 

Das Fällen oder die Beeinträchtigung von Bäumen bedarf der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, siehe Rechtsgrundlagen. 

Der Antrag ist bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Herr Gordon Braun

Telefon: 03335 4534-24
Fax: 03335 4534-37

E-Mail:

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Brückentag in der Gemeindeverwaltung
 
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Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schorfheide in Finowfurt, Erzbergerplatz 1, bleibt am Freitag, den 2. Mai 2025, geschlossen. Am Montag darauf sind die einzelnen Ämter wieder telefonisch zu erreichen. Nächster Sprechtag nach dem Schließtag ist Dienstag, der 6. Mai 2025.