Einebnung einer Grabstelle - Antrag auf Genehmigung

Beschreibung

Der Antrag auf Einebnung einer Grabstelle muss nach Ablauf der Liegezeit, wenn kein Nachkauf gewünscht wird, gestellt werden. Die Beräumung kann durch ein vom Antragsteller beauftragtes Unternehmen bzw. in Eigenleistung erfolgen. Über die ordnungsgemäße Entsorgung des Grabsteines und sonstiger baulicher Anlagen bei einem zugelassenen Unternehmen ist ein Nachweis vorzulegen. 

Der Antragsteller erhält von der Gemeinde nach Prüfung, ob die Ruhefristen eingehalten wurden, die Genehmigung mit einem Rückmeldeformular. Das Rückmeldeformular muss mit einem Entsorgungsnachweis nach Beräumung der Grabstelle an die Gemeinde Schorfheide zurückgeschickt werden. Die Grabstelle wird dann aus den Unterlagen der Behörde gelöscht.

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Brückentag in der Gemeindeverwaltung
 
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Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schorfheide in Finowfurt, Erzbergerplatz 1, bleibt am Freitag, den 2. Mai 2025, geschlossen. Am Montag darauf sind die einzelnen Ämter wieder telefonisch zu erreichen. Nächster Sprechtag nach dem Schließtag ist Dienstag, der 6. Mai 2025.