Grundsteueranmeldung in der Gemeinde Schorfheide

Beschreibung

Als Grundlage der Grundsteuerfestsetzung für eine Wohngrundstück dient entweder der vom Lagefinanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag (§ 13 GrStG) oder die Ersatzbemessungsgrundlage (§ 42 GrStG).

Wurde für ein Grundstück vom Finanzamt kein Einheitswert und somit kein Grundsteuermessbetrag festgestellt, wird die Grundsteuer auf der Ersatzbemessungsgrundlage erhoben

Gemäß § 44 Abs. 3 GrStG ist der Steuerschuldner verpflichtet seine Steueranmeldung zur Ersatzbemessung bei der Gemeinde jährlich einzureichen.

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 42-44 Grundsteuergesetz (GrStG)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Katja Dolleck
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-28

Schlagzeilen



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