Grundsteueranmeldung in der Gemeinde Schorfheide

Beschreibung

Als Grundlage der Grundsteuerfestsetzung für eine Wohngrundstück dient entweder der vom Lagefinanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag (§ 13 GrStG) oder die Ersatzbemessungsgrundlage (§ 42 GrStG).

Wurde für ein Grundstück vom Finanzamt kein Einheitswert und somit kein Grundsteuermessbetrag festgestellt, wird die Grundsteuer auf der Ersatzbemessungsgrundlage erhoben

Gemäß § 44 Abs. 3 GrStG ist der Steuerschuldner verpflichtet seine Steueranmeldung zur Ersatzbemessung bei der Gemeinde jährlich einzureichen.

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 42-44 Grundsteuergesetz (GrStG)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Katja Dolleck
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-28

Schlagzeilen



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Brückentag in der Gemeindeverwaltung
 
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Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schorfheide in Finowfurt, Erzbergerplatz 1, bleibt am Freitag, den 2. Mai 2025, geschlossen. Am Montag darauf sind die einzelnen Ämter wieder telefonisch zu erreichen. Nächster Sprechtag nach dem Schließtag ist Dienstag, der 6. Mai 2025.