Steuerbefreiung für die Hundesteuer beantragen

Beschreibung

Eine Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung kann beantragt werden, wenn:
-   der Hund zum Schutz und zur Hilfe in Verbindung mit einem
    Schwerbehindertenausweis dient
-   der Hund an Bord eines eingetragenen Binnenschiffes gehalten wird
-   der Hund zur Bewachung abgelegener Gebäude dient
-   der Hundehalter ALG II bezieht
-   der Hund als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhund gehalten wird

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Katja Dolleck
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-28

Schlagzeilen



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