Beschreibung
Die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO muss beim Ordnungsamt des Landkreises Barnim beantragt werden. Ein Formular dafür erhalten Sie ebenfalls im Ordnungsamt der Gemeinde Schorfheide.
Gebühren
Die beim Landkreis Barnim zu entrichtende Gebühr ist vom Bearbeitungsaufwand abhängig.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ordnungs-, Schul- und Sozialamt
Ordnung / Sicherheit / Ordnungswidrigkeiten / Parkverstöße
Ordnung / Sicherheit / Hundehalterverordnung / Anmeldung Hunde
Ansprechpartner(innen)
Frau Daniela Müller
E-Mail: sicherheit-ordnung02@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-43