Verbrennen von Stoffen im Freien - Information

Beschreibung

Es ist gemäß § 7 Landesimmissionsschutzgesetz (LISchG) untersagt, im Freien Stoffe zu verbrennen bzw. abzubrennen. Dies gilt auch für Ödland, Wiesen sowie Böschungen und andere Flächen. Ausnahmen vom Verbrennungsverbot sind beim Ordnungsamt zu beantragen und werden nur für Traditions- und Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer u.ä.) und zum Verbrennen von Pflanzenteilen, die mit den im Pflanzenschutzgesetz genannten Krankheiten behaftet sind, zugelassen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Melanie Matros
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-46

Schlagzeilen



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Brückentag in der Gemeindeverwaltung
 
Verwaltung in Finowfurt bleibt am Freitag, den 2. Mai 2025, geschlossen

Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schorfheide in Finowfurt, Erzbergerplatz 1, bleibt am Freitag, den 2. Mai 2025, geschlossen. Am Montag darauf sind die einzelnen Ämter wieder telefonisch zu erreichen. Nächster Sprechtag nach dem Schließtag ist Dienstag, der 6. Mai 2025.