Zweitwohnungssteuer - Erklärung zur Prüfung und Festsetzung

Beschreibung

Alle Informationen zur Zweitwohnungssteuer finden Sie in der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Schorfheide (s.u.).

Als Zeitwohnung im Sinne dieser Satzung gelten Wohnungen, die über
-  mind. 24 qm Wohnfläche und mind. ein Fenster;
-  Strom- oder eine vergleichbare Energieversorgung, Wasserversorgung (inkl. Brunnen) und Abwasserbeseitigung (inkl. Grube) in vertretbarer Nähe verfügen und damit wenigstens vorübergehend zum Wohnen geeignet sind.

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Katja Dolleck
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-28

Schlagzeilen



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