Außenbereichssatzungen

Die Gemeinde kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung von Gebäuden im Außenbereich erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlässt. Grundlage hierfür ist § 35 Abs. 6 BauGB. Ziel der Außenbereichsatzung ist es, vorhandene Siedlungsansätze im Außenbereich begrenzt fortzuentwickeln und ggf. Baulücken zu schließen.


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