Bebauungspläne

Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Grundstücksnutzung für Teilbereiche des Gemeindegebietes nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Hierzu werden Bebauungspläne aufgestellt, die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, die in zeichnerischer und schriftlicher Form getroffen werden und für die entsprechenden Grundstückseigentümer und Grundstückeigentümerinnen rechtsverbindlich wirkt.

Aktuelles / Auslegungen

Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 1 und/oder Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekanntgeben. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide.
Aktuelle öffentliche Auslegungen in der Bauleitplanung finden Sie hier!

Rechtskräftige Bebauungspläne nach Ortsteilen

Gern können Sie sich im Bauamt der Gemeinde Schorfheide, Sachgebiet Planung / Bauordnung, über die planungsrechtliche Situation eines Grundstücks informieren bzw. um Zusendung der Bebauungsplanunterlagen bitten, sofern diese nicht online zum Download bereitgestellt sind.

Kontakt
Bauamt der Gemeinde Schorfheide (Bauplanung und Bauordnung)
E-Mail: planung@remove-this.gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-20

Da die Gemeinde Schorfheide Planauskünfte nur in schriftlicher Form erteilt, bitten wir Sie, uns das Formular für die Anfrage zu einer Planauskunft vollständig ausgefüllt zukommen zu lassen. Eine verbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit kann nur über eine förmliche Bauvoranfrage (Vorbescheid gem. § 75 BbgBO) oder einen Antrag auf Baugenehmigung (§ 64 BbgBO) beim Landkreis Barnim, Bauordnungs- und Bauplanungsamt, erreicht werden.

Hier geht es zu den Bebauungsplänen für die Ortsteile

Altenhof

BöhmerheideEichhorstFinowfurt
Groß SchönebeckLichterfeldeWerbellin

Richtlinie für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren

Die Gemeindevertretung Schorfheide hat die Richtlinie für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Schorfheide einschließlich der zugehörigen Anlagen in der Sitzung vom 29.06.2022, Beschluss-Nr. BA/0209/22, beschlossen. Am 20.07.2022 wurde der Beschluss der Gemeindevertretung im Amtsblatt Nr. 04/2022  der Gemeinde Schorfheide bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung der Richtlinie ist im Amtsblatt Nr. 05/2022 am 14.09.2022 erfolgt. Die Richtlinie für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft getreten.

Die Richtlinie für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Schorfheide gilt für die Bebauungsplanverfahren, deren Aufstellungsbeschluss mit oder nach dem Tag der Bekanntmachung der Richtlinie durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde. Weiterhin gilt die Richtlinie für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Schorfheide für die Bebauungsplanverfahren, bei denen zum Stichtag der Bekanntmachung der Richtlinie der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB noch nicht durchgeführt wurde.

Nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Das in Erarbeitung befindliche, noch durch die Gemeindevertretung zu beschließende städtebauliche Leitbild für die Gemeinde Schorfheide wird künftig als Anlage 1 Bestandteil der Richtlinie.

Die Richtlinie für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren können Sie hier herunterladen

Anlagen zur Richtlinie:

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