Erklärung zur Barrierefreiheit – Gemeinde Schorfheide

Stand: 05.05.2021

URL: www.gemeinde-schorfheide.de

Die Gemeinde Schorfheide setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Webseiten.

Die Gemeinde Schorfheide ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Gemeinde Schorfheide ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten: 

- Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.

- Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.

- Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.

- Ein Beauftragter für Barrierefreiheit oder Beamter wurden ernannt.

- Für die Mitarbeiter wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten.

- Innerhalb der Verwaltung gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.

- Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.

- Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.

 

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

Unbekannt

(Hinweis: Weitere Standards werden ergänzt!)

Aktueller Status der Inhaltskonformität:

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

Videos: Unsere Videos haben derzeit kein Untertitel.

PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

Microsoft Edge

Mozilla Firefox

Google Chrome

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

- JAWS Screen Reader

- laut vorlesen – Funktion (Microsoft Edge)

Bewertungsmethoden

Die Gemeinde Schorfheide hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:

Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon: 03335 4534-0

E-Mail: kontakt@gemeinde-schorfheide.de

Firmenanschrift:

Gemeinde Schorfheide

Der Bürgermeister

Erzbergerplatz 1

16244 Schorfheide OT Finowfurt

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S

14467 Potsdam

E-Mail: Durchsetzung.BIT@remove-this.MSGIV.Brandenburg.de

 

Die Erklärung zur Barrierefreiheit können Sie hier auch als PDF-Dokument herunterladen.

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