Verfügung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
Der Landkreis Barnim hat am 11. Januar 2025 im Zusammenhang mit dem Auftreten der Maul- und Klauenseuche (MKS) eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die aktuell geltenden Restriktionen in der Sperrzone rund um den Ausbruchsort in Märkisch Oderland angeordnet sind. Darin enthalten sind auch zusätzliche Maßnahmen für Tierhalter und Jagdausübungsberechtigte innerhalb der Schutz- und Überwachungszone, welche die Meldung von Auffälligkeiten bei empfänglichen Tierarten sowie die Beprobung verendet aufgefundener Tiere vorsehen.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Barnim zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche und die Anlage 1 Restriktionsgebiete finden Sie hier.
Der Landkreis fordert alle Tierhalter im Barnim dazu auf, ihre aktuellen Tierbestände schriftlich an das Veterinäramt des Landkreises Barnim (veterinaeramt@kvbarnim.de) zu melden.
Des Weiteren werden auch alle Jagdausübungsberechtigten im Landkreis Barnim um erhöhte Aufmerksamkeit und Unterstützung gebeten. Insbesondere Jägerinnen und Jäger in der Schutzzone sind aufgefordert, Auffälligkeiten zu melden sowie von erlegten Wildtieren empfänglicher Arten Proben zu entnehmen und dem Veterinäramt des Landkreises Barnim zur virologischen Untersuchung auf Maul- und Klauenseuche zuzuleiten.
Verendet aufgefundene Wildtiere empfänglicher Arten sind unter Angabe des Fundortes der o.g. Behörde anzuzeigen und zur virologischen Untersuchung auf Maul- und Klauenseuche zuzuleiten. Bitte beachten: Entsprechendes Probenmaterial ist im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bereits vorhanden und wird bei Bedarf an Jagdausübungsberechtigte ausgegeben. Anders als bei der ASP erfolgt die Beprobung der Tiere auf MKS mittels Tupfer-Abstrich im Maul der Tiere sowie der Nasenschleimhaut (kein blutgetränkter Tupfer).
Kontakt:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Barnim
Telefon: 03334 214 1600
Fax: 03334 214 2600
E-Mail: veterinaeramt@
kvbarnim.de